Abtreibung: Unterschiede in EuropaAbtreibung in Europa

MITTWOCH, 04.09.2013

Schwangerschaftsabbrüche sind mittlerweile in vielen Ländern legal. Erfahren Sie, inwiefern sich die einzelnen Länder in Europa in den Gesetzen bezüglich der Abtreibung unterscheiden.

Für viele Frauen ist eine ungewollte Schwangerschaft ein echtes Problem. Ein Kind passt nicht zu jedem Zeitpunkt in das aktuelle Leben. Gerade für junge Frauen, die sich noch in der Ausbildung befinden, ist es häufig eine sehr schwierige Angelegenheit, die sie nicht schultern können. Heutzutage gibt es jedoch die Möglichkeit, Schwangerschaften abzubrechen, wenn sie noch nicht sehr weit fortgeschritten sind. Seit den 1970er Jahren ist Abtreibung in sehr vielen Ländern innerhalb gewisser Fristen vollkommen legal. Die einzelnen Gesetze unterscheiden sich jedoch von Land zu Land und fallen teilweise sehr unterschiedlich aus, selbst innerhalb Europas.

Abtreibung: Europas Unterschiede

In den meisten Ländern in Europa ist Abtreibung legal, solange vorher ein Beratungsgespräch durchgeführt wurde und bestimmte Fristen eingehalten werden. Besonders strikt sind die Gesetze jedoch in Andorra, Malta, San Marino, Irland, Monaco, Liechtenstein und Polen, denn in diesen Ländern ist Abtreibung teilweise absolut verboten oder nur unter besonderen Umständen erlaubt. Hierzu zählt beispielsweise eine Vergewaltigung oder eine Missbildung des Ungeborenen. Auch in England, Finnland und Island ist eine Abtreibung sehr streng geregelt. Hier kann das Urteil nur durch eine Drittperson, beispielsweise durch einen Arzt, gefällt werden.

Abtreibung im restlichen Europa

Im restlichen Europa sind die Gesetze alle relativ ähnlich. In den meisten Ländern kann eine Abtreibung bis zur 12. oder 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, in besonderen Fällen auch später. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wie beispielsweise die Niederlande. In den Niederlanden ist eine Abtreibung bis zur 24. Woche - das bedeutet bis zum sechsten Monat - möglich. Die Kosten werden außerdem in fast allen Ländern von den Krankenkassen übernommen, nur in Osteuropa muss die Frau die Kosten selbst tragen. Die Bedenkzeit, die Frauen nach einem Beratungsgespräch erhalten, fällt auch sehr unterschiedlich aus. So fällt sie in einigen Ländern komplett weg, in anderen muss mindestens sieben Tage gewartet werden, bis die Abtreibung stattfinden darf.

Es gibt kurzfristige als auch langfristige Verhütungsmittel – der Vaginalring gehört zu den langfristigen und hormonellen Verhütungsmitteln.

Eine Schwangerschaft kann durch eine Vielzahl von Verhütungsmitteln verhindert werden: von der Pille über den Vaginalring bis hin zum Kondom.