Leben & Familie

Mutterschutz: Rechte und RegelungenBloß kein Stress!

DONNERSTAG, 19.09.2013

Überstunden, Sonntagsdienste und arbeiten im Akkord – Anstrengungen wie diese sind für werdende Mütter tabu. Möglich macht es das Gesetz zum Mutterschutz.

Sie bekommen ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Die Schwangerschaft wird nicht nur Ihr privates Leben aufregend neu gestalten, auch im Job gelten von nun an besondere Regeln für Sie. Welche genau, regelt in Deutschland das Mutterschutzgesetz.

Mutterschutz konkret: Ziel und Zielgruppe

Das Gesetz zum Mutterschutz ist mit dem Ziel erlassen worden, werdende Mütter und ihre Kinder vor Gefährdungen und Überforderung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust der Arbeitsstelle zu schützen. Es gilt für all jene werdenden Mütter, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen – gleich ob sie regulär angestellt, noch in der Probezeit oder in Ausbildung sind. Nicht unter gesetzlichem Mutterschutz stehen unter anderem Selbstständige und Hausfrauen.

Wann gilt der Mutterschutz?

Prinzipiell tritt der Mutterschutz in Kraft, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren. Frauen, die sich dazu entscheiden, zunächst die ersten drei – etwas kritischen – Monate  abzuwarten, ehe sie mit ihrem Arbeitgeber sprechen, müssen in Kauf nehmen, dass Sie auch erst von diesem Tag an unter dem Schutz des Gesetzes stehen. Es gilt fortan über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft und in der Regel bis zur vollendeten achten Woche nach der Entbindung – bei Früh- und Mehrlingsgeburten sogar noch länger.

Rechte für werdende Mütter

Laut Mutterschutzgesetz müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen von Schwangeren – und auch stillenden Müttern – so einrichten, dass Mutter und Kind nicht gefährdet werden. Werdende Mütter müssen etwa die Möglichkeit haben, sich in ihren Pausen hinlegen und ausruhen zu können. Stillende Mütter haben das Recht auf zusätzliche Stillpausen. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

Beschäftigungsverbot: Die letzten sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach dürfen Schwangere nicht arbeiten. Einzige Ausnahme: Sie wollen vor der Geburt freiwillig länger im Job aktiv sein. Bei Frauen, die ihr Kind vor dem errechneten Geburtsdatum zur Welt bringen, verlängert sich dieses Beschäftigungsverbot um die Zeit, die vor dem eigentlichen Entbindungstermin nicht mehr wahrgenommen werden konnte. Zudem erhöht sich im Fall von Früh- und Mehrlingsgeburten die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Auch können Ärzte während der gesamten Schwangerschaft per Attest Beschäftigungsverbote aussprechen.

Verbotene Tätigkeiten: Gewisse Arbeiten und Arbeitsbedingungen sind für werdende Mütter tabu. Dazu zählen etwa die Arbeit mit gefährlichen Stoffen und das Tragen von schweren Gegenständen. Auch Akkord- und Fließbandarbeit sind per Gesetz untersagt. Überstunden, die über eine Arbeitszeit von 8,5 Stunden hinausgehen, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie Sonntagsdienste fallen in der Regel ebenfalls weg.

Finanzielle Leistungen: Im Zeitraum der Mutterschutzfristen erhalten Frauen Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitgeberzuschuss, der die Summe bis zur Höhe des durchschnittlichen Verdienstes aufstockt. Dieses Entgelt wird als Mutterschutzlohn auch dann gezahlt, wenn während der Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot gilt.

Urlaubsanspruch: Dieser entsteht auch während der Mutterschutzfristen und eines eventuellen Beschäftigungsverbotes.

Kündigungsschutz: Sobald Ihr Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid weiß, stehen Sie unter Kündigungsschutz. Dieser Schutz gilt bis vier Monate nach der Entbindung.

Mutterschutz und Elternzeit

Was geschieht nun, wenn der Mutterschutz ausläuft? Keine Sorge, Sie müssen nicht sofort zurück an Ihren Arbeitsplatz. Stattdessen können Sie, Ihr Partner oder beide gemeinsam nun Elternzeit nehmen. Damit steht Ihnen unter anderem Elterngeld zu und auch der Kündigungsschutz verlängert sich.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie auf der Homepage des Familienministeriums.

Text: Alexandra Müller

Werdende und stillende Mütter werden in Deutschland durch das Gesetz zum Mutterschutz vor Gefährdung und Überforderung am Arbeitsplatz, dem Verlust des Jobs und finanziellen Einbußen geschützt.

Zwei Gänge runterschalten: Schwangere Frauen und stillende Mütter stehen in Deutschland unter Mutterschutz. Das Gesetz soll sie unter anderem vor Gefährdungen und Überanstrengung am Arbeitsplatz schützen.