Von nun an darf Rihanna auf Kleidungsstücken nicht mehr abgebildet werden - zumindest nicht, wenn die Sängerin nicht zuvor um Erlaubnis gebeten wird.
Sängerin Rihanna habe das Gerichtsverfahren gegen Klamottenlabel Topshop gewonnen. Nun dürfe Topshop die 26-Jährige nicht ohne ihrer Erlabunis auf Kleidungsstücken abbilden.
Rihanna verklagte Mutterkonzern Arcadia
Vor zwei Jahren habe Rihanna den Mutterkonzern Arcadia verklagt, da Topshop ein Bild der Sängerin von einem Videodreh in Nordirland auf einem T-Shirt gedruckt und verkauft hatte, ohne jedoch die Sängerin um Erlaubnis gefragt zu haben. Bereits Mitte 2013 habe das Londoner Berufungsgericht Rihanna Recht zugesprochen. Allerdings sei das britische Klamottenlabel daraufhin mit der Begründung, sie hätten beispielsweise auch Elvis Presley abbilden dürfen, in Berufung gegangen. Nun sei das Gerichtsurteil endgültig ausgesprochen werden. Unklar sei bisher, ob die von Rihanna geforderten rund fünf Millionen Dollar im Rahmen einer Entschädigung zugestanden werden. (VG)
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Foto: AFP
Shirt-Verbot bei Topshop: Rihanna darf ohne Einverständnis nicht mehr auf Kleidungsstücken abgebildet werden.