Beauty & Lifestyle

Namensrecht in Deutschland Wie sollen wir heißen?

FREITAG, 10.10.2008

Es gibt Menschen, die mit Nachnamen wie "Schwanz" oder "Satan" happy sind. Potentielle Ehepartner möchten dieses Glück meist nicht teilen. Welche Alternativen in Frage kommen.

Michael Gottlieb und Tina Unglaub sind ein Paar - so steht es im Telefonbuch. Ob die beiden über ihre gegensätzlichen Nachnamen zueinander gefunden haben, ist unklar. Ob sie verheiratet sind, auch. Falls es so ist, haben sich sowohl Michael als auch Tina gegen einen Doppelnamen entschieden, der entweder Gottlieb-Unglaub oder Unglaub-Gottlieb gelautet hätte.

Zudem wollte offenbar keiner der beiden die Seite wechseln. Denn Michael hätte fortan "Unglaub" heißen können, genau wie für Tina "Gottlieb" eine Möglichkeit gewesen wäre. Wie Tina und Michael ihre Kinder nennen? Da haben sie genau zwei Möglichkeiten: Entweder werden alle Babys Gottlieb getauft oder sämtliche Klein-Michaels und -Tinas heißen Unglaub mit Nachnamen. So weit die Theorie.

Man kann's niemandem recht machen

Nun zur Praxis. Immer, wenn ein Paar sich entschließt, zu heiraten, muss vorab die Namensfrage geklärt werden. Und egal, wie die Entscheidung ausfällt: Verwandte und Freunde werden daran etwas auszusetzen haben.

Die Cousine: "Was? Die Susi heißt jetzt nicht mehr Radke, sondern Hauser? Meine Güte, wie unemanzipatorisch!"
Die Patentante: "Dass der Peter jetzt wirklich den Namen von der Susi annimmt - ja mei, hat er denn gar keinen Stolz?"
Der Bruder: "Echt, ihr behaltet beide euren Namen? Also Tatjana und ich haben uns damals dagegen entschieden. Ein gemeinsamer Familienname ist doch viel schöner. Denkt mal an eure Kinder!"
Die Mutter: "Hans, meinst du nicht, dass Sundermann-Buglowski viel zu lang ist? Außerdem musst du jetzt zu allen Ämtern rennen und deine Papiere ändern lassen."
Die Freundin: "Oh Gott, Maja, Doppelnamen sind doch heute total out - so heißen nur noch FDP-Politikerinnen und Töpferkurs-Leiterinnen!"
Fazit: Wie man's macht, ist es verkehrt. Trotzdem muss jedes heiratswillige Pärchen eine Entscheidung treffen - mit der nicht nur Freunde und Verwandte, sondern vor allem die beiden selbst leben können. Ein bisschen juristisches Fachwissen kann da nicht schaden.

Das deutsche Namensrecht im Überblick:

Hochzeit:

  • Bei einer standesamtlichen Hochzeit kann das Brautpaar einen der beiden Nachnamen zum Ehenamen bestimmen. Der andere Partner kann seinen Namen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen.
  • Ein Doppelname für beide ist nicht erlaubt.
  • Möglich ist auch, dass beide ihren bisherigen Nachnamen behalten.
  • Ist die Entscheidung für einen gemeinsamen Ehenamen gefallen, kann derjenige, der seinen Geburtsnamen abgegeben hat, im Fall einer Scheidung entweder seinen angenommenen Namen behalten, seinen Geburtsnamen wieder aufnehmen oder gegebenenfalls einen früheren Ehenamen wählen.
  • Ist einer der beiden Ehegatten nicht deutscher Staatsangehöriger, kann auch das Namensrecht des Staates in Anspruch genommen werden, dem der ausländische Partner angehört.
  • Geschiedene, die wieder heiraten, dürfen den angeheirateten Nachnamen des Ex-Partners auch zum gemeinsamen Familiennamen in der neuen Ehe machen - sogar ein Doppelname kann dann übernommen werden. Sprich: Heiratet Frau Gabe-Tiller nach der Scheidung von Herrn Gabe erneut, dann darf auch der neue Gatte Gabe-Tiller heißen.

Kinder:

  • Haben die Eltern keinen Ehenamen bestimmt, ist der Nachname des Kindes abhängig von der Sorgerechtsregelung: Steht den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu, müssen sie sich darauf einigen, ob das Baby den Namen des Vaters oder der Mutter tragen soll.
  • Nicht-Verheiratete Paare müssen dafür eine Sorgeerklärung abgeben.
  • Doppelnamen für Kinder sind normalerweise nicht erlaubt.
  • Falls die Eltern innerhalb eines Monats keine Angaben machen, schreitet das Familiengericht ein und überträgt einem Elternteil das so genannte "Bestimmungsrecht".
  • Ist erstmal ein Nachname ausgewählt, tragen alle weiteren gemeinsamen Kinder den gleichen.
  • Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen und steht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu, so bekommt der Nachwuchs dessen Namen.
  • Wird erst nach Geburt ein gemeinsames Sorgerecht aufgenommen, darf der Familiennamen des Kindes innerhalb von drei Monaten geändert werden.

Das freie Namensrecht gilt übrigens erst seit 1991. Im Jahr 1896 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass die Frau mit der Eheschließung wie der Mann heißen muss. Ab 1957 war es Ehefrauen erlaubt, ihren Geburtsnamen per Bindestrich an den Namen des Mannes anzuhängen. 1976 dann eine Revolution:Ehepaare durften sich fortan einen der beiden Nachnamen aussuchen. Konnten Sie sich nicht einigen, erhielt jedoch der Mann Vorrang.

Mehr Private auf fem:
>> Studie: Glückliche Ehe hilft gegen Stress
>> Geschenktipp: Der kleine Männer-Erzieher