Bei jeder dritten Scheidung spielt Geld eine ausschlaggebende Rolle, jedes dritte Paar streitet regelmäßig über Finanzielles. Das muss nicht sein! Sieben Fragen und Antworten zum Thema.
Frage 1: Wir wohnen seit Kurzem zusammen. Müssen wir jetzt alle Ausgaben durch zwei teilen? Gegenfrage: Haben Sie beide gleich viel Geld zur Verfügung? Wahrscheinlich nicht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass derjenige, der mehr verdient, auch mehr bezahlt. Meist ergibt sich das von alleine. Paare, die es ganz gerecht haben wollen, können sich ein gemeinsames Konto oder eine Haushaltskasse zulegen: Beide zahlen monatlich einen am Gehalt orientierten Betrag ein, das Geld wird für Miete, Telefon, Lebensmittel, Restaurantbesuche und andere gemeinsame Aktivitäten verwendet. Zusätzlich sollte aber jeder sein eigenes Konto haben - so muss sich niemand für persönliche Ausgaben rechtfertigen.
Frage 2: Was ist besser: Gemeinsame Anschaffungen wie Mikrowelle oder Küchentisch zusammen bezahlen - oder abwechselnd kaufen, damit bei einer Trennung klare Verhältnisse herrschen? Mal ehrlich: Wenn Sie sich schon im Möbelhaus überlegen, ob Sie im Fall einer Trennung lieber das Regal oder den Korbsessel behalten wollen, scheint mit Ihrer Beziehung irgendetwas nicht zu stimmen. Wie lange geben Sie sich beiden noch? Klar ist es gut, realistisch zu bleiben und auch mal über den Worst-Case nachzudenken - aber übertreiben Sie es nicht. Große finanzielle Angelegenheiten wie einen Autokauf oder eine teure Renovierung sollten Paare aber unbedingt verbindlich regeln, möglichst schriftlich.
Frage 3: Ich habe vergessen, Geld zu holen, muss aber dringend zu einem Termin. Darf ich mir 20 Euro aus seinem Portemonnaie nehmen? Sie kennen Ihren Partner am besten. Falls Sie auch nur den leisesten Verdacht haben, dass er es seltsam finden könnte, dass Sie sich ungefragt sein Geld borgen: Rufen Sie ihn an und fragen Sie ihn um Erlaubnis - oder schreiben Sie einen Zettel, den Sie ins Portemonnaie legen. Natürlich sollte es selbstverständlich sein, dass Sie das Geld schnellstmöglich zurückgeben.
Frage 4: Verhütungsmittel können ganz schön teuer sein. Kann ich von meinem Partner verlangen, dass er sich an den Kosten für Pille, Nuvaring & Co. beteiligt? Ja, das können Sie. Einfacher - und vielleicht auch etwas romantischer - wird die Angelegenheit, wenn Sie eine andere Vereinbarung treffen, mit der beide zufrieden sind. Beispiel: Er zahlt die gemeinsamen Kinoabende, Sie die Pille.
Frage 5: Ist es sinnvoll, darüber zu sprechen, wie viel wir beide verdienen - oder ist das Privatsache? Je mehr Offenheit zum Thema Finanzen in der Beziehung herrscht, desto besser. Um alles einigermaßen gerecht regeln zu können, ist es wichtig zu wissen, wer wie viel netto verdient (siehe Tipp 1). Die Höhe Ihrer Ersparnisse können Sie dagegen guten Gewissens für sich behalten, so lange keine größeren gemeinsamen Investitionen anstehen. Es kann aber auch hilfreich sein, gemeinsam über Anlagemöglichkeiten zu sprechen. Männer neigen hier eher zu riskantem Verhalten - falls Sie vom Einbruch seiner Finanzen in Mitleidenschaft gezogen würden, haben Sie auch ein Recht darauf, zu wissen, was er mit seinem Geld so treibt.
Frage 6: Er hat mir zum Geburtstag ein sehr teures Geschenk gemacht. Muss ich mich jetzt in gleichem Maße revanchieren? Nein, das ist nicht nötig. Geschenke sollen schließlich eine Freude und kein schlechtes Gewissen machen. Und er hat Ihnen den Wochenendtrip ins Wellnesshotel sicher nicht geschenkt, damit er an seinem nächsten Geburtstag eine teure Uhr auspacken kann... Bei Aufmerksamkeiten und Präsenten gilt: je origineller und passender, desto besser. Es ist doch viel wichtiger, dass sich der Partner Gedanken macht, als dass er viel Geld ausgibt, oder? Und noch eins: Geschenke sind nicht selbstverständlich - also immer angemessen freuen und bedanken!
Frage 7: Ich habe meinen Ex-Freund oft eingeladen, ihm sogar mal einen kompletten Urlaub bezahlt. Jetzt hat er Schluss gemacht. Kann ich mir das Geld wiederholen? Kennen Sie den Spruch "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen"? Da ist was Wahres dran: Geschenke kann man sich nicht zurückerstatten lassen, auch dann nicht, wenn der andere einem wehgetan hat. Schließlich haben Sie ihm den Urlaub ja bezahlt, weil Sie ihm eine Freude machen - und nicht, weil Sie ihn an sich binden wollten, oder? Sehen Sie's so: Es war eine schöne Zeit - und sie war es wert.

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Kommunikation ist alles - auch wenn's in der Partnerschaft ums liebe Geld geht.